Ich möchte beim Bürgerbus als FahrerIn mitmachen!
Was sind die Voraussetzungen?

• Führerschein Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B bis 3,5 t.
• Mindestalter 21 Jahre und mindestens 2 Jahren Fahrpraxis.
• Führerschein zur Fahrgastbeförderung.

Was sind die Voraussetzungen für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung?
1. Ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung.
Ärztliche Untersuchung werden durchgeführt bei:

RescueService
Moellenbicker Weg 2
51709 Marienheide/Müllenbach
Tel. 02264 201390

oder

Christiane Becker
Kurtenbach 45
51588 Nümbrecht/Kurtenbach
Tel. 02293 4143

Es ist eine Terminvereinbarung zur Untersuchung erforderlich, mit dem Hinweis auf den Bürgerbus Waldbröl.
2. Mit der „Ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung“ kann nun im Bürgerbüro der Stadt Waldbröl ein polizeiliches Führungszeugnis, die Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Flensburg) und der „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ in einem Schritt beantragt werden.
3. Nach einigen Wochen informiert das Straßenverkehrsamt schriftlich, wann der „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ in Gummersbach abgeholt werden kann.

Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die „Ärztliche Bescheinigung“ werden dem Bürgerbus Waldbröl durch den Oberbergischen Kreis erstattet. Die Kosten für das Führungszeugnis und die Auskunft aus Flensburg übernimmt die Stadt Waldbröl.

Und dann?
Zuerst ist es sinnvoll mal im Bürgerbus mitzufahren. Dann werden im Regelfall 1 – 3 Dienste im Monat übernommen (je 4-5 Stunden).

Was gibt es sonst noch.
Monatliche Treffen der Fahrerinnen und Fahrer (Infos, Austausch, Imbiss und Getränke).Sommerfest und Weihnachtsfeier mit Partnern.