Die Gesundheit der Fahrgäste, des Fahrpersonals und der Service-Kräfte hat für uns höchste Priorität. Durch individuelle Schutzmaßnahmen soll das Infektionsrisiko für die Fahrgäste und das Fahrpersonal auf ein Minimum reduziert werden.

 

Schutzmaßnahmen

1. Beim Einsteigen und Aussteigen ist von anderen Fahrgästen Abstand zu halten. Der Einstieg weiterer Personen darf erst dann erfolgen, wenn die im Bus befindlichen Fahrgäste Platz genommen haben. Der Ausstieg hat in der Weise zu erfolgen, dass diejenigen Fahrgäste, die aussteigen wollen, so lange sitzen bleiben, bis vorrangehende aussteigende Fahrgäste den Bus verlassen haben.

2. Die Fahrgäste sind aufgefordert, den Sitzplatz so zu wählen, dass größtmöglicher Abstand zu anderen Fahrgästen gegeben ist.

3. Das Fahrgeld ist von den Fahrgästen möglichst „passend“ zu entrichten.

4. Im Bus ist das Tragen von Mund-Nase-Masken für Fahrgäste absolute Pflicht.

5. Für Fahrerinnen und Fahrer gilt die absolute Schutzmaskenflicht wegen der eingebauten Plexiglasabtrennung als Infektionsschutz zwischen Fahrersitz und Buseinstieg nicht.

6. Verlässt ein Fahrer/eine Fahrerin den Sitz, um z.B. einem Fahrgast beim Einsteigen zu helfen, muss allerdings eine Schutzmaske getragen werden. Den Fahrern und Fahrerinnen werden die Schutzmasken vom Bürgerbusverein zur Verfügung gestellt.

7. Fahrgäste können Schutzmasken für einen Kostenbeitrag im Bus erwerben.

8. Die Fahrgäste sind verpflichtet, sich beim Einstieg in den Bus die Hände zu desinfizieren. Dafür steht im Bus ein festinstallierter automatischer Spender für Desinfektionsmittel zur Verfügung.

9. Fahrerinnen und Fahrer sind verpflichtet, bei Beendigung Ihres Fahrdienstes und Vereinnahmung des Fahrgeldes die Griffflächen im Bereich des Fahrzeugführers (Lenkrad, Schalter/Tasten, Griffe) zu desinfizieren. Außerdem haben sie ihre Hände zu desinfizieren.

10 Der Innenraum des Busses wird im Rahmen der wöchentlichen Reinigung durch das Service-Personal desinfiziert.